Wiedereintritt

Mach dich auf und komm zurück!



Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten wieder aufgenommen werden?

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen; die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte; der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis; Schicksalsschläge; die Suche nach dem Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen... Die Rückkehr in die Kirche ist in solchen Fällen immer möglich.


Vorrausetzungen



Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meinen Kirchenaustritt zurücknehmen möchte?

Um einen Kirchenaustritt zurückzunehmen bzw. den Antrag auf Wiederaufnahme in die katholische Kirche zu stellen, müssen Sie nicht unbedingt anhand von Unterlagen zunächst Ihren Austritt dokumentieren. Sollte Ihnen jedoch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vorliegen, können Sie diese zum Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in der katholischen Kirche mitbringen. Darüber hinaus sollten Sie jedoch wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand, weil im Taufbuch dieser Pfarrei Ihr Kirchenaustritt vermerkt wurde und Ihre mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll. Die genaue Vorgehensweise sollten Sie mit dem/der Ansprechpartner/-in in Ihrer Region besprechen.


Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?

Nein. Anders als beim Kirchenaustritt, bei dem in einigen Bundesländern eine Verwaltungsgebühr beim Amtsgericht oder Standesamt bzw. im Stadtstaat Bremen einer kirchlichen Behörde, die für den Staat diese Aufgabe wahrnimmt, fällig wird, fallen bei einer Rückkehr keine Gebühren oder Honorare an.


Anprechpartner:
Dekan Klaus Armbrust
Tel. 0 63 41 - 40 71



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